| Datum ▲ | Aktenzeichen | Name / Infos | Verwalter | Geb.Datum | Anschrift (ermittelt) | Masse | Forderungen | Inhalt | ||||||
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| 13.08.2026 | IK 484/23 |
Lotterschmid Ellen
Ankündigung RSB
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- | 09.12.1989 |
Aichacher Str. 6
86568 Hollenbach |
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Veröffentlichungstext:
3 IK 484/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lotterschmid Ellen, geboren am 09.12.1989, Aichacher Str. 6, 86568 Hollenbach
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 12.10.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026
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Verlauf für Aktenzeichen IK 484/23
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