1 IK 959/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mosidou Diana, geboren am 09.06.1978, Hindenburgstraße 6a, 86356 Neusäß
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weiß, Gögginger Straße 44, 86159 Augsburg, Gz.: 1159/21
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt für
sämtliche Steuererstattungsansprüche der Schuldnerin aus Einkommen-, Umsatz-, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag gegenüber dem Freistaat Bayern und Kfz-Steuer gegenüber der Bundesrepublik Deutschland sowie für Kirchensteuererstattungsansprüche gegenüber dem Katholischen Kirchensteueramt bzw. Evangelisch-Lutherischen Kirchensteueramt für die Veranlagungszeiträume 2024 - 2026 und für solche, die bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstanden sind,
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Gamil Dehne beauftragt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 25.06.2026
Verlauf für Aktenzeichen IK 959/24
Datum
Inhalt / Typ
Aktion
19.05.2026
Schlussverteilung
ID: 7244
1 IK 959/24
Der Insolvenzverwalter Gamil Dehne hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Mosidou Diana, geboren am 09.06.1978, Hindenburgstraße 6a, 86356 Neusäß, findet mit Zustimmung des Gerichtes die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 0,00 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 7.725,23 € Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis (Schlussverzeichnis) ist auf der Ge-schäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Augsburg niedergelegt.
Augsburg, den 19.05.2026
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -
11.05.2026
ID: 7118
1 IK 959/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mosidou Diana, geboren am 09.06.1978, Hindenburgstraße 6a, 86356 Neusäß
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weiß, Gögginger Straße 44, 86159 Augsburg, Gz.: 1159/21
|
|
1. Die Prüfung der bis 11.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
23.04.2026
Schlussverteilung
ID: 6795
1 IK 959/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mosidou Diana, geboren am 09.06.1978, Hindenburgstraße 6a, 86356 Neusäß
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weiß, Gögginger Straße 44, 86159 Augsburg, Gz.: 1159/21
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.06.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 20.04.2026
05.03.2026
ID: 6022
1 IK 959/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mosidou Diana, geboren am 09.06.1978, Hindenburgstraße 6a, 86356 Neusäß
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weiß, Gögginger Straße 44, 86159 Augsburg, Gz.: 1159/21
|
|
1. Die Prüfung der bis 03.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 03.03.2026