Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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07.04.2026 IN 101/21
S.H.L-Technik Joanni + Heisler Planungsgesellschaft m.b.H
Architektur- und Ingenieurbüros; technische,
Vertr.: Heisler Roland
Christian Plail Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg 10.08.1974 Depotstraße 5 1/ 2
86199 Augsburg
Veröffentlichungstext:
1 IN 101/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. S.H.L-Technik Joanni + Heisler Planungsgesellschaft m.b.H, Depotstraße 5 1/2, 86199 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Heisler Roland Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 12332 - Schuldnerin - | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu dem mit dem Geschäftsführer der Gesellschaft, Herrn Roland Heisler, unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung abgeschlossenen Vergleichs über die Höhe der Zahlung der geltend gemachten Haftungsansprüche gem. § 64 Satz 1 GmbHG bzw. § 15b InsO (Erledigung sämtlicher streitgegenständlicher und wechselseitiger Ansprüche durch Zahlung eines Betrages von 40000 EUR) das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 101/21
DatumInhalt / TypAktion
04.03.2025 ID: 1600
08.04.2021 Eröffnung ID: 3496