Insolvenz-Bekanntmachungen

Favoriten Logs Einstellungen
Reset
Seite 1 von 1 (1 Fälle)
Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
+5
23.07.2026 IN 11/24
HM Baudienstleister GmbH
Baumanagement, Generalunternehmer, Trockenbau u.a.
Vertr.: Mayer Horst
HRB 34047 Augsburg
AD
WBK - Wahlster-Bode & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte, Edmund-Zimmermann-Straße 7, 86470 Thannhausen - Bahnhofstraße 29
86368 Gersthofen
Veröffentlichungstext:
2 IN 11/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. HM Baudienstleister GmbH, Bahnhofstraße 29, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Horst, geb. Mayer Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34047 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WBK - Wahlster-Bode & Kollegen PartG mbB Rechtsanwälte, Edmund-Zimmermann-Straße 7, 86470 Thannhausen, Gz.: 04154/24 - MW | | Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs in dem vor dem Landgericht Augsburg rechtshängigen Verfahren, Az. 121 O 4028/25, gegen den Geschäftsführer Horst Mayer, Bahnhofstraße 21, 86368 Gersthofen, mit folgendem Inhalt: 1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin 150.000,00 €. Dem Beklagten wird nachgelassen die Zahlung in monatlichen Raten von je 4.000,00 € zahlbar jeweils zum 15. eines Monats, erstmals zum auf die Bestandskraft des Vergleichs folgenden Monats zu zahlen. Kommt der Beklagte mit zwei Raten mehr als zwei Wochen in Verzug, wird der zu diesem Zeitpunkt noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Zahlt der Beklagten einen Betrag von 115.000,00 € fristgerecht, wird ihm der weitere Betrag in Höhe von 35.000,00 € erlassen. Der Beklagte ist jederzeit zu Sondertilgungen berechtigt. 2. Mit dieser Zahlung sind alle streitgegenständlichen Ansprüche abgegolten und erledigt. 3. Die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs trägt der Beklagte zu 58% und die Klägerin zu 42%. Termin bestimmt auf Freitag, den 07.08.2026, 9.30 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.07.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 11/24
DatumInhalt / TypAktion
02.06.2026 ID: 7438
26.09.2025 ID: 1192
05.05.2025 ID: 1939
07.05.2024 Eröffnung ID: 5135
05.03.2024 Vorläufige Insolvenzverwaltung ID: 4948