| Datum ▲ | Aktenzeichen | Name / Infos | Verwalter | Geb.Datum | Anschrift (ermittelt) | Masse | Forderungen | Inhalt | ||||||
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| 22.07.2026 | IN 1212/25 |
Beljo & Moldzio GmbH
HRB 724197
Stuttgart
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Veröffentlichungstext:
IN 1212/25
erlässt das Amtsgericht Augsburg am 08.07.2026 folgenden
Beschluss
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuld-
nerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des In-
solvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur De-
ckung der Verfahrenskosten in Höhe von
3.500,00 €
anzuzeigen.
Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesjustizkasse
Bamberg.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewie-
sen, § 26 Abs. 1 InsO.
1Gründe:
Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des In-
solvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom
Gericht beauftragten Sachverständigen Matthias Räupke vom 08.07.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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Verlauf für Aktenzeichen IN 1212/25
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