Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
+6
10.02.2026 IN 365/20
Prencipe Mario Michael Johann
Inhaber "Landgasthof zum Herzog Ludwig"
RSB erteilt
Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg 23.07.1971 Sonnenstraße 10
86316 Friedberg
zuvor: Am Silbermannparkt 1 b, 86161 Augsburg
11.626,74 € 396.223,09 €
Veröffentlichungstext:
2 IN 365/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Prencipe Mario Michael Johann, geboren am 23.07.1971, Inh. "Landgasthof zum Herzog Ludwig", Sonnenstraße 10, 86316 Friedberg - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 06-292/20 | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 14.09.2020 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 06.02.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 365/20
DatumInhalt / TypAktion
06.02.2026 ID: 5543
23.01.2026 Ankündigung RSB ID: 5344
23.12.2025 Schlussverteilung ID: 45
02.12.2025 Schlussverteilung ID: 307
28.02.2025 ID: 1609
14.09.2020 Anmeldung IV ID: 3377