Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
+6
02.04.2026 IN 537/20
Dimitrov Ivaylo
Post-, Kurier- und Expressdienste
RSB erteilt
Kiryakov & Ilieva Partnerschaft, Walter-Gropius-Straße 15, 80807 München 19.02.1983 Staudenweg 5
86169 Augsburg
37.150,46 € 325.517,65 €
Veröffentlichungstext:
7 IN 537/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dimitrov Ivaylo, geboren am 19.02.1983, Staudenweg 5, 86169 Augsburg - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kiryakov & Ilieva Partnerschaft, Walter-Gropius-Straße 15, 80807 München | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.12.2020 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 31.03.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 537/20
DatumInhalt / TypAktion
26.01.2026 Ankündigung RSB ID: 5362
10.07.2024 Schlussverteilung ID: 2555
08.07.2024 Schlussverteilung ID: 2563
09.04.2024 ID: 5082
15.06.2021 ID: 3558
03.12.2020 Anmeldung IV ID: 3408