Insolvenz-Bekanntmachungen

Favoriten Logs Einstellungen
Reset
Seite 1 von 1 (1 Fälle)
Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
+1
25.10.2024 IN 699/23
Riedel, Klaus Walter Peter
† Verstorben
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verkauf des im Grundbuch des Amtsgerichts Augsburg von Stadtbergen, Band 62, Blatt 2072, Fl.Nr. 891/4 eingetragen Grundbesitzes "An der Beethovenstraße Weg" mit einer Fläche von 10 22.10.1927 zuletzt wohnhaft: Volkweinstraße 4
86391 Stadtbergen - Erblasser - Landesamt für Finanzen
Veröffentlichungstext:
8 IN 699/23 | In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d. Riedel Klaus Walter Peter, geboren am 22.10.1927, verstorben am 25.09.2022, zuletzt wohnhaft: Volkweinstraße 4, 86391 Stadtbergen - Erblasser - Landesamt für Finanzen, Weißenburgstraße 8, 97082 Würzburg, Gz.: 13594/23 - Erbe - | | Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verkauf des im Grundbuch des Amtsgerichts Augsburg von Stadtbergen, Band 62, Blatt 2072, Fl.Nr. 891/4 eingetragen Grundbesitzes "An der Beethovenstraße Weg" mit einer Fläche von 103 qm zu einem Kaufpreis in Höhe von 5.150,00 € das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.11.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.10.2024
Verlauf für Aktenzeichen IN 699/23
DatumInhalt / TypAktion
30.10.2023 Eröffnung ID: 4757