Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
17.12.2024 IN 784/19
Sarkaria, Jagbir
hat mit Schreiben vom 21.10.2024 beantragt, die Restschuldbefreiung zu versagen, da die an diese abg... 10.03.1977 unbekannten Aufenthalts
Veröffentlichungstext:
3 IN 784/19 | In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Sarkaria Jagbir, geboren am 10.03.1977, unbekannten Aufenthalts - Schuldner - | Sehr geehrte Damen und Herren, die Treuhänderin hat mit Schreiben vom 21.10.2024 beantragt, die Restschuldbefreiung zu versagen, da die an diese abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr ihrer Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken. Trotz schriftlicher Aufforderung durch die Treuhänderin wurde der Betrag von Ihnen nicht beglichen. Sie werden deshalb aufgefordert, sich zu dem Antrag binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung dieses Schreibens zu äußern, § 298 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung. Zugleich werden Sie aufgefordert, innerhalb derselben Frist den restlichen Mindestbetrag zur Deckung der jährlichen Vergütung der Treuhänderin in Höhe von 17,00 Euro an die Treuhänderin zu bezahlen und dem Gericht hiervon Kenntnis zu geben. Sollten Sie zur Zahlung nicht in der Lage sein, können Sie innerhalb der o.g. Frist einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Hierzu sind die Vorlage aktueller Einkommensnachweise und die Darlegung evtl. Unterhaltspflichten erforderlich. Erfolgt die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig oder wird Ihnen der Betrag - nach entsprechender Antragstellung innerhalb obiger Frist - durch das Gericht nicht gestundet, wird die beantragte Restschuldbefreiung versagt werden (§ 298 Abs. 1 Insolvenzordnung). Mit freundlichen Grüßen Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 13.12.2024
Verlauf für Aktenzeichen IN 784/19
DatumInhalt / TypAktion