Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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09.03.2026 IN 855/22
Worzfeld Sebastian
Bauunternehmen
RSB erteilt
werden hierzu gehört. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 27.01.2026 19.11.1988 Lindenweg 11b
87459 Pfronten
zuvor: Pater-Christoph-Vogt-Straße 7, 87724 Ottobeuren
zuvor: Bach 3, 87637 Seeg
zuvor: Fritz-Winter-Str. 36, 86911 Dießen
Veröffentlichungstext:
1 IN 855/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Worzfeld Sebastian, geboren am 19.11.1988, Lindenweg 11b, 87459 Pfronten, derzeit: Pater-Christoph-Vogt-Straße 7, 87724 Ottobeuren - Schuldner - | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.12.2022 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 06.03.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 855/22
DatumInhalt / TypAktion
29.01.2026 Ankündigung RSB ID: 5424
28.07.2025 ID: 2513
03.05.2023 ID: 4411
26.04.2023 ID: 4422
14.12.2022 Anmeldung IV ID: 4173