Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
+2
09.12.2025 IN 1029/24
Munoz Moreno Antonio
Energieberater
Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau 28.10.1971 Hörbrotstraße 2
86150 Augsburg
Veröffentlichungstext:
5 IN 1029/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Munoz Moreno Antonio, geboren am 28.10.1971, Hörbrotstraße 2, 86150 Augsburg - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau, Gz.: CS-2542 | Terminsbestimmung: Termin zur - Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger - Abstimmung über den Insolvenzplan - Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf Donnerstag, 29.01.2026, 09:30 Uhr Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, die Insolvenzverwalterin und der Schuldner werden hiermit zu diesem Termin geladen. Mit der Ladung wird ein Abdruck des Insolvenzplans übersandt. Gemäß §§ 8 Abs.3 analog, 4 Inso, 184 Abs.2 ZPO wird die Insolvenzverwalterin mit der Zustellung der Ladungen zum Erörterungs - und Abstimmungstermin sowie mit der Zusendung des Insolvenzplans an die Insolvenzgläubiger beauftragt. Die Erstellung der Stimmlisten wird ebenfalls auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen, § 234 InsO. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden. Der Planvorleger ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans noch aufgrund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Insolvenzplan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO. Sofern Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden sie gebeten, ein Ausweisdokument sowie bei Vertretung eine Vollmacht mitzubringen. Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, gegen den Plan gestimmt hat und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann(§ 253 Abs. 3, Abs. 2 Nrn. 1 und 2 InsO) Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 03.12.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 1029/24
DatumInhalt / TypAktion
25.03.2025 ID: 1726
27.11.2024 Anmeldung IV ID: 2978