Zustimmung, dass zur Beilegung oder Vermeidung dieses Rechtsstreits Vergleiche abgeschlossen werden ...
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Augsburger Straße 10
86554 Pöttmes
Veröffentlichungstext:
1 IN 105/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VARIAN defensive capital GmbH, Augsburger Straße 10, 86554 Pöttmes, vertreten durch die Geschäftsführer Götz Florian und von Zieten Günter
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24897
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum beabsichtigten Vergleichsabschluss mit Herrn Clemens
Cyjack vor dem Landgericht Berlin II über einen Betrag in Höhe von 43.250,00 €.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.11.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 105/18
Datum
Inhalt / Typ
Aktion
29.11.2023
ID: 4809
1 IN 105/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VARIAN defensive capital GmbH, Augsburger Straße 10, 86554 Pöttmes, vertreten durch die Geschäftsführer Götz Florian und von Zieten Günter
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24897
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.11.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 323-488 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.01.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 28.11.2023
07.11.2022
ID: 4144
1 IN 105/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VARIAN defensive capital GmbH, Augsburger Straße 10, 86554 Pöttmes, vertreten durch die Geschäftsführer Götz Florian und von Zieten Günter
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24897
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 03.11.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 04.11.2022
02.08.2021
ID: 3611
1 IN 105/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VARIAN defensive capital GmbH, Augsburger Straße 10, 86554 Pöttmes, vertreten durch die Geschäftsführer Götz Florian und von Zieten Günter
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24897
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs gegen die Fa. Soparfi SFG 2016-200 S.A. in Höhe von insgesamt 555.400,-- EUR durch den Insolvenzverwalter
Zustimmung, dass zur Beilegung oder Vermeidung dieses Rechtsstreits Vergleiche abgeschlossen werden dürfen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Informationen hierzu können der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter eingeholt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.08.2021 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 30.07.2021
19.02.2021
ID: 3456
1 IN 105/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VARIAN defensive capital GmbH, Augsburger Straße 10, 86554 Pöttmes, vertreten
durch die Geschäftsführer Götz Florian und von Zieten Günter
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24897
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung, dass der Anspruch gegen Herrn Manfred Eschenbach in Höhe von
8.974,59 EUR gerichtlich geltend gemacht werden darf.
2. Zustimmung, dass die Schadensersatzansprüche gegen die gebundenen Vermittler
Petra Püstow in Höhe von 50.000,-- EUR, Weilacher.KONZEPTE GmbH in Höhe von
386.405,86, Michael Rehberger in Höhe von 45.776,90 EUR, Sabine Karus in Höhe
von 106.667,41 EUR und Nikolas Kunze in Höhe von 881.441,77 EUR gerichtlich
geltend gemacht werden dürfen.
3. Zustimmung, dass zur Beilegung oder Vermeidung dieser Rechtsstreite jeweils
Vergleiche abgeschlossen werden dürfen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.03.2021 Einwendungen
gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Einzelheiten zu den o. g. Tagesordnungspunkte können beim Insolvenzverwalter
erfragt werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 17.02.2021