Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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15.05.2025 IN 188/24
Bären GmbH
Messebau und Design, Herstellung und Organisation von Messeständen im nationalen und internationalen Bereich
Vertr.: Zaproutcki Dmitri Leonidovic
HRB 22551 Augsburg
- - Gewerbestraße 5
86920 Denklingen
Veröffentlichungstext:
3 IN 188/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bären GmbH, Gewerbestraße 5, 86920 Denklingen, vertreten durch die Geschäftsführer Zaproutcki Dmitri Leonidovic, geb. Zaproutcki und Zaprutski Alexander Leonidovic, geb. Zaprutski Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22551 - Schuldnerin - | | Aufgrund des Antrages der Eigenverwaltung gemäß §§ 276, 160 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1, Var. 3 InsO i. V. m. §§ 74, 75 Abs. 1 Nr. 1 InsO wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zusimmung zur Veräußerung der Betriebsimmobilie der Bären GmbH (Gewerbestraße 5, 86920 Denklingen), eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Landsberg am Lech, Gemarkung Denklingen, Blatt 1792, Flurstück 1709 zu einem Verkaufspreis in Höhe von 1.150.000,00 € an Frau Olga Moskaljuk und Herrn Alexander Moskaljuk das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.06.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 14.05.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 188/24
DatumInhalt / TypAktion
16.12.2024 ID: 3108
07.05.2024 Eröffnung ID: 5132