werden hierzu gehört. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 31.07.2025
22.09.1985
Wölferbütter Straße 41
36404 Vacha Völkershausen
zuvor: Rosenstraße 2, 85777 Fahrenzhausen
zuvor: Maximilianstraße 20 B, 85399 Hallbergmoos
2.270,61 €
58.473,20 €
Veröffentlichungstext:
5 IN 228/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gschwilm Martin Ludwig, geboren am 22.09.1985, Wölferbütter Straße 41, 36404 Vacha Völkershausen
- Schuldner -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 13.11.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 228/19
Datum
Inhalt / Typ
Aktion
04.11.2025
RSB erteilt
ID: 448
5 IN 228/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gschwilm Martin Ludwig, geboren am 22.09.1985, Wölferbütter Straße 41, 36404 Vacha Völkershausen
- Schuldner -
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Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.05.2019 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 15.10.2025
25.08.2025
Schlussverteilung
ID: 1425
5 IN 228/19
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Gaede, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Martin Ludwig Gschwilm, geb. 22.09.1985, Wölferbütter Str. 41, 36404 Völkershausen, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind € 2.270,61 Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind € 58.473,20 Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis (Schlussverzeichnis) ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Augsburg -, 5 IN 228/19 niedergelegt.
Augsburg, den 25.08.2025
Amtsgericht Augsburg
Insolvenzgericht
05.08.2025
Ankündigung RSB
ID: 1288
5 IN 228/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gschwilm Martin Ludwig, geboren am 22.09.1985, Wölferbütter Straße 41, 36404 Vacha Völkershausen
- Schuldner -
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 30.08.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 31.07.2025
12.04.2022
ID: 3861
5 IN 228/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gschwilm Martin Ludwig, geboren am 22.09.1985, Rosenstraße 2, 85777 Fahrenzhausen
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 10.04.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.06.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.04.2022
03.02.2022
ID: 3783
5 IN 228/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gschwilm Martin Ludwig, geboren am 22.09.1985, Maximilianstraße 20 B, 85399 Hallbergmoos
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 01.02.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.04.2022 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.02.2022