Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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03.06.2025 IN 33/25
Kommer, Laszlo
Zahnarzt
† Verstorben
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB, Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg 21.06.1952 zuletzt wohnhaft: Dompfaff 21
86830 Schwabmünchen - Erblasser - 1) Kommer Isabelle
Veröffentlichungstext:
5 IN 33/25 | In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d. Dr. Kommer Laszlo, geboren am 21.06.1952, verstorben am 17.12.2023, zuletzt wohnhaft: Dompfaff 21, 86830 Schwabmünchen - Erblasser - 1) Kommer Isabelle, Berliner Allee 22E, 86153 Augsburg - Erbin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB, Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg, Gz.: 136/25 AK12 2) Kommer André, Mariabrunnerstraße 18, 85241 Hebertshausen - Erbe - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB, Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg, Gz.: 136/25 AK12 | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gegen Frau Irina Proskurina das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.06.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.06.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 33/25
DatumInhalt / TypAktion
24.03.2025 Eröffnung ID: 1740