1 IN 403/18
Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Christian Plail, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fidelis GmbH, Zeissstraße 10, 86343 Königsbrunn, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 419.225,73 Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind EUR 748.571,03 Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen: 1 IN 403/18 niedergelegt.
Augsburg, den 29.07.2026
Amtsgericht Augsburg
- Insolvenzgericht -
Verlauf für Aktenzeichen IN 403/18
Datum
Inhalt / Typ
Aktion
06.07.2026
Schlussverteilung
ID: 7886
1 IN 403/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fidelis GmbH, Zeissstraße 10, 86343 Königsbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Krist Alexander
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24037
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Kolar Beate, Ringstraße 1, 23714 Malente, Gz.: 106/18/ko
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.09.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 01.07.2026
09.03.2026
ID: 6061
1 IN 403/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fidelis GmbH, Zeissstraße 10, 86343 Königsbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Krist Alexander
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24037
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Kolar Beate, Ringstraße 1, 23714 Malente, Gz.: 106/18/ko
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1. Die Prüfung der bis 06.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 49-63 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 06.03.2026
12.02.2024
ID: 4935
1 IN 403/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fidelis GmbH, Zeissstraße 10, 86343 Königsbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Krist Alexander
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24037
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Kolar Beate, Ringstraße 1, 23714 Malente, Gz.: 106/18/ko
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss des Vergleiches mit Herrn Alexander Krist, Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin, über die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 200.000,00 in vier Raten zu je 50.000,00 bis zum 30.09.2024 zur Abgeltung und Erledigung der Anfechtungsansprüche aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Augsburg vom 19.09.2023 (Az. 125 03186/22) in Höhe von € 358.740,36 und dem rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Augsburg vom 10. Januar in Höhe von € 1.957,15 und € 16.874,50 jeweils zzgl. Zinsen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.02.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.02.2024