Stefan Strüwind, Am Silbermannpark 1b, 86161 Augsburg
21.08.1990
Mulzerstraße 184
86836 Lagerlechfeld
0,00 €
91.744,22 €
Veröffentlichungstext:
1 IN 408/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neumayer Sandra, geboren am 21.08.1990, Mulzerstraße 184, 86836 Lagerlechfeld
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.07.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 408/25
Datum
Inhalt / Typ
Aktion
10.06.2026
Schlussverteilung
ID: 7518
1 IN 408/25
Der Insolvenzverwalter teilt mit:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neumayer, Sandra, Mulzerstraße 184, 86836 Lagerlechfeld findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 0,00 Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind EUR 91.744,22 Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg Insolvenzgericht Geschäftszeichen 1 IN 408/25 niedergelegt.
Augsburg, den 10.06.2026
Amtsgericht Augsburg Insolvenzgericht
09.06.2026
Schlussverteilung
ID: 7496
1 IN 408/25
Der Insolvenzverwlter hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neumayer, Sandra, Mulzerstraße 184, 86836 Lagerlechfeld findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 0,00 Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind EUR 91.744,22 Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg Insolvenzgericht Geschäftszeichen 1 IN 408/25 niedergelegt.
Augsburg, den 09.06.2026
Amtsgericht Augsburg Insolvenzgericht
13.05.2026
Schlussverteilung
ID: 7181
1 IN 408/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neumayer Sandra, geboren am 21.08.1990, Mulzerstraße 184, 86836 Lagerlechfeld
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.07.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
18.03.2026
ID: 6232
1 IN 408/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neumayer Sandra, geboren am 21.08.1990, Mulzerstraße 184, 86836 Lagerlechfeld
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 16.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12,13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.03.2026