Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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11.03.2026 IN 6/23
Haubner, Heinz Jürgen
Gastronomie
RSB erteilt
Scheid Christoph, c/o InsolvenzPartner Scheid, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau 04.08.1947 Friedrich-Ebert-Straße 13
95111 Rehau
zuvor: Rosenaustraße 11, 86150 Augsburg
0,00 € 105.539,50 €
Veröffentlichungstext:
1 IN 6/23 | In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Haubner Heinz Jürgen, geboren am 04.08.1947, Friedrich-Ebert-Straße 13, 95111 Rehau - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Scheid Christoph, c/o InsolvenzPartner Scheid, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau, Gz.: CS-1785 | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.01.2023 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.03.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 6/23
DatumInhalt / TypAktion
21.01.2026 Vergütung ID: 5302
16.12.2025 ID: 174
03.11.2025 Schlussverteilung ID: 467
08.10.2025 Schlussverteilung ID: 522
27.08.2025 ID: 1402
06.05.2024 ID: 5144
26.01.2023 ID: 4246
11.01.2023 Anmeldung IV ID: 4228