Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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12.09.2025 IN 65/22
Bati Bilge
Inhaber Boutique Abendmode (Geschäftsanschrift: Ulmer Straße 16
RSB erteilt
Hannemann, Maximilianstraße 17, 86150 Augsburg 31.10.1978 86154 Augsburg), wohnhaft Parkstraße 4
86462 Langweid a. Lech
zuvor: Ulmer Straße 16, 86154 Augsburg
zuvor: Parkstraße 4, 86462 Langweid
35.577,13 € 74.400,82 €
Veröffentlichungstext:
2 IN 65/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bati Bilge, geboren am 31.10.1978, Inh. Boutique Abendmode (Geschäftsanschrift: Ulmer Straße 16, 86154 Augsburg), wohnhaft Parkstraße 4, 86462 Langweid a. Lech - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hannemann, Maximilianstraße 17, 86150 Augsburg, Gz.: 0122/22 ha-bw | Beschluss: 1. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.06.2022 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen der Schuldnerin sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Die Schuldnerin wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten der Schuldnerin aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die der Schuldnerin zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 12.09.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 65/22
DatumInhalt / TypAktion
15.07.2025 Ankündigung RSB ID: 2384
17.12.2024 Schlussverteilung ID: 3101
19.11.2024 Schlussverteilung ID: 3004
08.10.2024 Schlussverteilung ID: 2864
12.09.2024 Schlussverteilung ID: 2771
29.02.2024 ID: 4962
18.10.2022 ID: 4082
14.09.2022 ID: 4041
21.06.2022 Anmeldung IV ID: 3941
04.04.2022 Vorläufige Insolvenzverwaltung ID: 3845