Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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10.04.2025 IN 727/24
Riedel, Ralf
† Verstorben
am 07.03.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Augsbur... 25.10.1966 zuletzt wohnhaft: Fliederstraße 18
86356 Neusäß - Erblasser - Freisstaat Bayern gesetzlich vertreten durch das Landesamt für Finanzen
Veröffentlichungstext:
5 IN 727/24 | In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d. Riedel Ralf, geboren am 25.10.1966, verstorben am 30.12.2023, zuletzt wohnhaft: Fliederstraße 18, 86356 Neusäß - Erblasser - Freisstaat Bayern gesetzlich vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg, Weißenburgstraße 8, 97002 Würzburg, Gz.: 10885/24 - Erbe - | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung vom 13./18.03.2025 zwischen dem Insolvenzverwalter Markus Fröhlich, der SW Vermögensverwaltung GmbH und der SW Carwash GmbH & Co KG zur Abgeltung von Anfechtungs- und Schadensersatzansprüchen gegen eine Zahlung von 5.000,00 EUR an die Insolvenzmasse das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.04.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.04.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 727/24
DatumInhalt / TypAktion
12.03.2025 ID: 1720
21.10.2024 Eröffnung ID: 2903