Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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24.04.2026 IN 768/22
Kozak, Marek Andrzej
Einkauf, Vertrieb und Montage von Toren
RSB erteilt
Michael George, Am Silbermannpark 1b, 86161 Augsburg 09.02.1974 Ortlerstraße 47
86163 Augsburg
zuvor: Am Silbermannpark 1 b, 86161 Augsburg
6.106,40 € 141.547,93 €
Veröffentlichungstext:
2 IN 768/22 | In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Kozak Marek Andrzej, geboren am 09.02.1974, Ortlerstraße 47, 86163 Augsburg - Schuldner - | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.01.2023 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.04.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 768/22
DatumInhalt / TypAktion
17.03.2026 Vergütung ID: 6212
24.02.2026 Ankündigung RSB ID: 5869
16.07.2025 Schlussverteilung ID: 2379
08.04.2025 ID: 1794
20.12.2024 Schlussverteilung ID: 3079
26.11.2024 Schlussverteilung ID: 2984
10.01.2023 Anmeldung IV ID: 4230