| Datum ▼ | Aktenzeichen | Name / Infos | Verwalter | Geb.Datum | Anschrift (ermittelt) | Masse | Forderungen | Inhalt | ||||||
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| 16.07.2026 | IK 482/23 |
Bänsch, Gabriele
Ankündigung RSB
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- | 12.10.1971 |
Ascher Bahnhofstraße 21a
86925 Fuchstal |
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Veröffentlichungstext:
2 IK 482/23
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In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Bänsch Gabriele, geboren am 12.10.1971, Ascher Bahnhofstraße 21a, 86925 Fuchstal
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 15.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 15.07.2026
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Verlauf für Aktenzeichen IK 482/23
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