Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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25.03.2026 IN 261/25
Laufsteg GmbH
Einzelhandel mit Bekleidungsgegenständen
Vertr.: Yilmaz Cüneyit
HRB 24044 Augsburg
Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München - Annastraße 12
86150 Augsburg
Veröffentlichungstext:
1 IN 261/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Laufsteg GmbH, Annastraße 12, 86150 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Yilmaz Cüneyit Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 24044 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: PA 95/2025 | | Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit dem Gesellschafter und Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Cüneyit Yilmaz, Bergstraße 19, 86428 Aystetten, mit folgendem Inhalt: Herr Cüneyit Yilmaz zahlt zur Abgeltung der von der Insolvenzverwalterin gegen ihn geltend gemachten Ansprüche i.H.v. insgesamt 205.550,44 € einen Betrag i.H.v. von 30.000,00 € aus einer von ihm noch zu kündigenden Lebensversicherung. Mit dieser Zahlung sind auch etwaige weitere auf Geldzahlung gerichtete Ansprüche der Insolvenzverwalterin abgegolten das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 25.03.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 261/25
DatumInhalt / TypAktion
01.07.2025 Eröffnung ID: 2240
02.04.2025 Vorläufige Insolvenzverwaltung ID: 1819